Durchführung der forstlichen Standortkartierung im Bereich Bramsche

Der Geschäftsbereich Forstwirtschaft der Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird im Laufe des Jahres 2023, die im vergangenen Jahr im LWK-Forstamtsbereich Weser-Ems begonnene forstliche Standortkartierung in den Gemarkungen Thiene, Balkum, Rieste und Soegel vornehmen.

Im markierten Bereich wird die Standortkartierung durch die Landwirtschaftskammer Niedersachsen erfolgen.

Die forstliche Standortkartierung ist eine wesentliche Grundlage der waldbaulichen Planung. Primäres Ziel der Standortkartierung ist die Erfassung der für das Waldwachstum relevanten natürlichen Bedingungen, um den privaten Waldbesitzern eine wichtige Grundlage für die Waldbewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Der Kartierer beurteilt daran die drei Kriterien Wasserverhältnisse, Nährstoffversorgung und geologische Schichtung/ Substratverteilung. Letztere gibt Auskunft, ob sich etwa nur Nährstoffe in der obersten Schicht, vielleicht nur in der untersten Schicht oder gleichmäßig über den gesamten Bodenraum verteilen. Von der Nährstoffverteilung im Boden ist ganz wesentlich abhängig, welche Baumart auf einem bestimmten Standort am besten wachsen kann.

Die Standortkartierung trägt dazu bei, stabile und auch ertragreiche Mischbestände auf den jeweils geeigneten Standorten zu begründen. Neben einer Stabilisierung der Bestände gegen Sturm, Feuer und Insekten erfüllt ein Wald aus standortgerechten Baumarten darüber hinaus i.d.R. auch die Schutz- und Erholungsfunktion in hohem Maße. Nicht zuletzt liefert sie wichtige Basisdaten zur Auswirkung des Klimawandels auf unsere Wälder und zum Bodenschutz.

Beispielbild eines Bodeneinschlags zur Standortkartierung

Die forstliche Standortkartierung ist eine Aufgabe der LWK Niedersachsen von öffentlichem Interesse und wird durch das Land finanziert. Die dazu erforderlichen Bodenuntersuchungen in den Privatwäldern werden überwiegend mittels Handbohrungen vorgenommen, die entlang befahrbarer Wege und Schneisen zuvor durch Baggeraufgrabungen vorerkundet werden, weil die Waldbäume viel tiefer in den Boden hineinwurzeln als andere Kulturpflanzen. Die Bodeneinschläge werden anschließend wieder mit dem Bagger verfüllt.

Die Ergebnisse werden vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), als zuständige Behörde, in das Niedersächsische Bodeninformationssystem (NIBIS) übernommen (§ 8 NBodSchG vom 19.02.1999).

Nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes i.V. m. § 9 Abs. 2 nach dem Umweltinformationsgesetzes dürfen Umweltinformationen, die private Dritte einer informationspflichtigen Stelle übermittelt haben, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein oder rechtlich verpflichtet werden zu können, und deren Offenbarung nachteilige Auswirkungen auf die Interessen der Dritten hätte, ohne Einwilligung nicht außerhalb der erhebenden Behörde zugänglich gemacht werden, es sei denn, das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt. Soweit Privatwaldbesitzer nachteilige Auswirkungen befürchten, sollten sie diese gegenüber den u.a. Ansprechstellen zur Kenntnis geben, so dass die Informationsweitergabe entsprechend eingeschränkt werden kann.

Waldbesitzer, die der Durchführung der Kartierarbeiten in ihren Wäldern nicht zustimmen, werden gebeten, dies dem LWK-Forstamt Weser-Ems (Anschrift s.u.) unverzüglich, spätestens bis zum 28.02.23 schriftlich per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe der Lagebezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) mitzuteilen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Forstamt Weser-Ems der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen

Am Schölerberg 6, 49082 Osnabrück; Tel.: 0541 56008250

oder bei:

Dr. Jacqueline Logmani-Aßmann

Geschäftsbereich Forstwirtschaft; Johannssenstr. 10 in 30159 Hannover; Tel: 0511 3665-1447

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